Elbe, Alster, Hafenbecken und die Vier- und Marschlande: Hamburg hat auf kleiner Fläche erstaunlich viel Wasser. Der Weg zum Fischereischein ist unbürokratisch – aber es gibt eine Regel, die Ortsfremde teuer zu stehen kommen kann.
Die Regel, die Reisende kennen müssen
Das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer an. Mit einer Ausnahme:
Scheine, für die keine Prüfung abgelegt wurde, gelten in Hamburg nicht. Namentlich genannt wird der Touristenfischereischein Schleswig-Holsteins.
Das betrifft die gesamte Gattung der prüfungsfreien Scheine: den Urlauberfischereischein aus Schleswig-Holstein, den Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern, den Vierteljahresschein aus Thüringen, den Gastfischereischein aus Sachsen.
Wer mit so einem Papier von der Ostsee an die Elbe weiterfährt, angelt in Hamburg ohne gültige Papiere – und das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Diese Einschränkung findet sich in kaum einer Übersicht, weil sie nicht im Recht des ausstellenden Landes steht, sondern im Recht des Ziellandes.
Voraussetzung ist die bestandene Prüfung
Grundlage ist die bestandene Fischereischeinprüfung. Ohne sie stellt Hamburg keinen Fischereischein aus. Danach beantragst du den Schein persönlich beim Hamburg Service – die Behörde ist an über 20 Standorten vertreten, zuständig ist dein Wohnort. Persönliches Erscheinen ist erforderlich; bei Minderjährigen kommt die gesetzliche Vertretung mit.
Mitzuführen ist beim Angeln immer der Fischereischein mit angeheftetem Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe, dazu ein Ausweisdokument.
Die Altersstufen
Hamburg staffelt den Zugang feiner als die meisten Länder:
- ab 12 Jahren – wenn die gesetzliche Vertretung den Antrag stellt und mitkommt
- ab 16 Jahren – mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- ab 18 Jahren – selbstständig
Wer unter 15 Jahre alt ist, darf zudem mit der Handangel auch ohne Fischereischein fischen, wenn ein volljähriger Fischereischeininhaber beaufsichtigt. Einen eigenen Jugendfischereischein nennt die Serviceseite der Stadt nicht.
Lebenslang – mit einer Ausnahme
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Eine Besonderheit gibt es trotzdem: Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird er einmal neu ausgestellt. Diese Neuausstellung kostet 10 €, die Erst- und Ersatzausstellung 15 €.
Wer als Jugendlicher einen Schein bekommen hat, sollte den Termin im Kopf behalten – mit dem 18. Geburtstag steht ein Behördengang an.
Ein Detail, das viele Ratgeber falsch haben
Maßgeblich ist in Hamburg das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG) von 2019. Viele Übersichten zitieren noch das alte „Hamburgische Fischereigesetz”. Wenn du nach der Rechtsgrundlage suchst oder Lernmaterial kaufst, achte auf die aktuelle Bezeichnung – Quellen mit dem alten Namen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch inhaltlich veraltet.
Nach dem Schein
Wie überall brauchst du zusätzlich eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer. Vereins- und Pächterregeln dürfen strenger sein als das Landesrecht. Die Schonzeiten und Mindestmaße zeigt der Schonzeiten-Rechner.
FAQ
Gilt mein Touristenfischereischein aus MV oder Schleswig-Holstein in Hamburg? Nein. Hamburg erkennt ausdrücklich keine Scheine an, für die keine Prüfung abgelegt wurde.
Ab welchem Alter bekomme ich in Hamburg einen Fischereischein? Ab 12 Jahren, wenn die gesetzliche Vertretung den Antrag stellt und mitkommt. Ab 16 reicht das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, ab 18 geht es selbstständig.
Was kostet der Fischereischein? 15 € für die Erst- oder Ersatzausstellung, 10 € für die Neuausstellung nach dem 18. Geburtstag. Dazu die Fischereiabgabe.
Muss ich den Schein mit 18 erneuern? Ja, nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird er neu ausgestellt.
Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Schleswig-Holstein und Niedersachsen; der andere Stadtstaat im Norden ist Bremen.
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