Wenn es einen Grund gibt, warum Mecklenburg-Vorpommern als Angelland einen so guten Ruf hat, dann ist es neben den Gewässern vor allem eine Regelung: der zeitlich befristete Fischereischein, den fast alle nur Touristenfischereischein nennen.
Der Touristenfischereischein
Der befristete Fischereischein nach der Fischereischeinverordnung M-V kommt ohne Prüfung aus. Statt eines Lehrgangs verpflichtest du dich, dir das nötige Wissen zu Fischerei und Tierschutz aus der amtlichen Broschüre anzueignen und die Bestimmungen einzuhalten.
Die Eckdaten:
- Gültig für bis zu 28 Tage
- Im selben Kalenderjahr auch mehrfach verlängerbar, wenn du das Dokument der Erstausstellung vorlegst
- 24,00 € für die Erstausstellung, 13,00 € für die Verlängerung
- Mindestalter 14 Jahre
Mitbringen musst du einen schriftlichen Antrag, die Erklärung zum Wissenserwerb und deinen Personalausweis. Ausgegeben wird der Schein von den örtlichen Ordnungsbehörden und deren Ausgabestellen – seit dem 10. Dezember 2024 geht das auch digital.
Wo er nicht gilt
Zwei Grenzen solltest du kennen, bevor du weiterreist:
Erstens: Der Touristenfischereischein ist ein Schein des Landes Mecklenburg-Vorpommern und gilt nur dort. Andere Bundesländer haben eigene Regelungen – etwa den Vierteljahresfischereischein in Thüringen oder den Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein.
Zweitens, und das überrascht die meisten: Hamburg erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer zwar an, ausdrücklich aber keine Scheine, für die keine Prüfung abgelegt wurde. Wer von der Müritz an die Elbe weiterfährt, kann dort mit dem MV-Touristenschein nicht angeln.
Für alle, die dauerhaft in MV angeln
Wer die Fischerei ausübt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, braucht die behördliche Erlaubnis (§ 7 Abs. 1 LFischG M-V) – das ist die eigentliche Scheinpflicht. Beantragen und erteilt bekommen kann man den Schein aber schon ab 10 Jahren (§ 7 Abs. 3), wenn die Fischereischeinprüfung bestanden ist und keine Versagungsgründe vorliegen: Erteilung und Pflicht sind zwei verschiedene Altersgrenzen. Die Prüfung weist Kenntnisse in Fischkunde, Hege der Fischbestände, Pflege der Gewässer, Fanggeräten und den einschlägigen Rechtsvorschriften nach (§ 8 LFischG); das genaue Format regelt eine eigene Fischereischeinprüfungsverordnung.
Fischwirte und Absolventen einer fischereirelevanten Hochschulausbildung können von der Prüfung befreit werden.
Einen Jugendfischereischein gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Weil die Scheinpflicht erst ab 14 beginnt, dürfen jüngere Kinder ohne eigenen Schein fischen – das Landesgesetz knüpft daran anders als andere Bundesländer keine Begleitungspflicht. Vereine und Gewässerordnungen können das aber strenger regeln.
Die Fischereiabgabe beträgt 10 € je angefangenes Kalenderjahr und wird über Abgabemarken erhoben, die in den Fischereischein geklebt werden.
Der Denkfehler, der teuer wird
Der Touristenfischereischein ersetzt nicht die Erlaubnis für das Gewässer. Er berechtigt dich grundsätzlich zum Angeln, aber wo du tatsächlich die Rute auswerfen darfst, regelt die jeweilige Angelkarte. Wer nur den 24-€-Schein löst und sich an den nächsten See stellt, angelt ohne Erlaubnis.
Dazu kommen die üblichen Grenzen: Schonzeiten und Mindestmaße gelten selbstverständlich auch für Gäste. Was in MV geschont ist, zeigt der Schonzeiten-Rechner. Und Vereine oder Pächter dürfen strengere Regeln festlegen als das Land.
Ein Hinweis zu den Rechtsständen
Das Landesfischereigesetz M-V wurde zuletzt durch Gesetz vom 7. August 2024 geändert, die Fischereischeinverordnung zuletzt am 24. Juli 2025. Viele Übersichten nennen noch ältere Stände – wenn du irgendwo „zuletzt geändert 2013” liest, ist die Quelle überholt.
Die Angaben hier sind gegen die Normtexte beider Vorschriften geprüft. Offen bleibt nur das genaue Format der Prüfung (Fragenzahl, Dauer) – das regelt eine eigene, hier noch nicht ausgewertete Fischereischeinprüfungsverordnung.
FAQ
Brauche ich für den Touristenfischereischein eine Prüfung? Nein. Du erklärst stattdessen, dir das nötige Wissen aus der amtlichen Broschüre anzueignen.
Wie oft kann ich verlängern? Im selben Kalenderjahr auch mehrfach, jeweils gegen Vorlage des Dokuments der Erstausstellung. Eine Verlängerung kostet 13 €.
Gilt der Touristenfischereischein auch in anderen Bundesländern? Nein. Er gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg werden prüfungsfreie Scheine sogar ausdrücklich nicht anerkannt.
Ab welchem Alter bekomme ich ihn? Den befristeten Touristenschein ab 14 Jahren. Beim regulären Schein liegt die Scheinpflicht ebenfalls bei 14 – beantragen und erteilt bekommen kannst du ihn nach bestandener Prüfung aber schon ab 10.
Wie die reguläre Fischerprüfung bundesweit abläuft, steht unter Angelschein machen. Vergleichbar unkompliziert sind Brandenburg und Thüringen.
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