Berlin ist ein erstaunlich gutes Angelrevier – Spree, Havel, Müggelsee und Dutzende kleinere Gewässer liegen im Stadtgebiet. Der Weg zum Schein ist klassisch geregelt, hat aber ein Detail, das im Alltag über Bußgeld oder nicht entscheidet.

Ohne Abgabenachweis ist der Schein wertlos

Das ist der Punkt, den man sich merken sollte. § 3 des Landesfischereischeingesetzes bestimmt:

Fischereischeine sind nur gültig, wenn sie den Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe für das jeweilige Kalenderjahr enthalten.

Der Schein selbst kann also einwandfrei sein – fehlt der Abgabenachweis für das laufende Jahr, ist er es nicht. Wer den Jahreswechsel verschläft, steht bei der nächsten Kontrolle ohne gültige Papiere da.

Zwei Scheinarten

Berlin unterscheidet:

  • Fischereischein A – für Angler, nach bestandener Anglerprüfung.
  • Fischereischein B – für Berufsfischer mit abgeschlossener Ausbildung als Fischer oder fischereiwissenschaftlicher Ausbildung, oder für Personen, die mindestens zehn Jahre Erwerbsfischerei betrieben haben.

Für alle, die in Berlin angeln wollen, ist der Fischereischein A der richtige.

Die Anglerprüfung

Den Fischereischein A erhält, wer die Anglerprüfung bestanden hat. Nachzuweisen sind Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggeräten, der Behandlung gefangener Fische und den fischereilichen Rechtsvorschriften.

Zugelassen wird, wer das 14. Lebensjahr vollendet und vollständig am Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Der Lehrgang umfasst mindestens 30 Stunden, und die vollständige Teilnahme ist harte Zulassungsvoraussetzung – du kannst dich nicht einfach anmelden und den Stoff allein lernen.

Der Jugendfischereischein ab 12 – mit klarer Grenze

Wer das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Er gilt ein Jahr.

Die Ausnahme ist interessant: Der Jugendfischereischein greift nicht, wenn die Anglerprüfung bereits bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet ist – oder wenn die Person in einem Fischereiausbildungsverhältnis steht. Dann gibt es den richtigen Schein.

Entscheidend ist, was der Jugendschein erlaubt:

Er berechtigt nur zum Angeln mit der Friedfischangel.

Auf Hecht, Zander oder Barsch darf damit nicht geangelt werden. Zusätzlich nötig sind eine Angelkarte und eine sachkundige Einweisung.

Diese saubere Trennung zwischen Friedfisch und Raubfisch findet sich auch im Umland – Brandenburg macht daraus sogar sein ganzes System und lässt Friedfischangeln komplett ohne Schein zu.

Die jährliche Fischereiabgabe ist relativ geregelt

Neben der eigentlichen Erteilungsgebühr (die sich nach den allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften richtet) wird jedes Kalenderjahr zusätzlich eine Fischereiabgabe fällig. Auch die nennt das Gesetz nicht als festen Betrag, sondern als Verhältnis zur Neuerteilungsgebühr des fünfjährigen Fischereischeins A:

  • Fischereischein A: drei Viertel dieser Gebühr
  • Fischereischein B: das Fünffache
  • Jugendfischereischein: ein Drittel der eigenen Neuerteilungsgebühr

Die absoluten Beträge erfährst du beim Fischereiamt Berlin, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin. Wer einen Schein eines anderen Bundeslandes besitzt und seinen Hauptwohnsitz nicht in Berlin hat, zahlt die Abgabe gar nicht erst.

Es gibt doch eine Gastregelung

Anders als lange hier vermerkt: Berlin hat eine Ausnahme für Auswärtige. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die Mitglied einer ausländischen Fischereiorganisation sind oder eine ausländische Fischereilegitimation besitzen, brauchen in Berlin gar keinen eigenen Fischereischein (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 LFischScheinG). Und wer einen gültigen Schein aus einem anderen deutschen Bundesland hat, darf damit auch in Berlin angeln – solange der ständige Wohnsitz nicht in Berlin liegt (§ 4 Abs. 4).

Ein Wort zum Rechtsstand

Der ausgewertete Normtext des Landesfischereischeingesetzes stammt vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert 2005, Verkündungsstand 13. April 2012.

Nach dem Schein

Berlin pflegt seine Mindestmaße und Schonzeiten aktiv – die Landesfischereiordnung wurde zuletzt im Oktober 2025 geändert. Welche Werte für deinen Zielfisch gelten, zeigt der Schonzeiten-Rechner.

Und wie überall gilt: Vereine und Gewässerpächter dürfen strengere Regeln setzen als das Land. Dein Erlaubnisschein ist die verbindliche Grundlage.

FAQ

Warum ist mein Berliner Fischereischein ungültig? Wahrscheinlich fehlt der Nachweis über die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr. Ohne ihn ist der Schein nach § 3 LFischScheinG nicht gültig.

Ab welchem Alter kann ich die Anglerprüfung machen? Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, nach vollständiger Teilnahme am 30-stündigen Vorbereitungslehrgang.

Darf mein Kind mit dem Jugendfischereischein auf Hecht angeln? Nein. Der Jugendfischereischein erlaubt ausdrücklich nur die Friedfischangel.

Gibt es in Berlin einen Touristenschein? Keinen eigenen mit diesem Namen, aber eine echte Ausnahme: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und Mitglied einer ausländischen Fischereiorganisation ist oder eine ausländische Fischereilegitimation besitzt, braucht in Berlin gar keinen Schein. Scheine anderer Bundesländer gelten ohnehin, solange der Hauptwohnsitz nicht in Berlin liegt.


Den bundesweiten Überblick findest du unter Angelschein machen. Im Umland gelten teils ganz andere Regeln – siehe Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.


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