Bayern hat sein Fischereirecht zum 1. Januar 2025 spürbar umgebaut: Der Jugendfischereischein ist weggefallen, Kinder dürfen früher ans Wasser, und die staatliche Fischerprüfung wird am Rechner abgelegt. Wer in Bayern anfangen will, hat es dadurch einfacher als früher – solange er die Altersstufen kennt.
Der Weg zum bayerischen Fischereischein
Grundlage ist die staatliche Fischerprüfung nach Art. 48 des Bayerischen Fischereigesetzes. Sie wird in Bayern als Online-Prüfung abgelegt. Antreten darfst du ab 12 Jahren – den Fischereischein selbst bekommst du aber erst mit vollendetem 14. Lebensjahr. Diese Lücke ist bewusst so gebaut: Man kann die Prüfung schon hinter sich bringen und wartet dann nur noch auf den Geburtstag.
Ausgestellt wird der Schein wahlweise für fünf Jahre oder auf Lebenszeit. Zuständig ist dabei nicht deine Wohnsitzgemeinde, sondern die Gemeinde, in der du fischen willst – eine bayerische Eigenheit, die im Alltag gerne für Verwirrung sorgt.
Was sich 2025 für Kinder geändert hat
Der Jugendfischereischein wurde zum 1. Januar 2025 ersatzlos abgeschafft. An seine Stelle ist eine deutlich unbürokratischere Lösung getreten: Alle Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Ohne eigenen Schein, ohne Antrag, ohne Fischereiabgabe.
Für Familien ist das die größte Erleichterung der letzten Jahre: Wer ein Kind mit ans Wasser nehmen will, muss vorher nichts mehr beantragen.
Der Jahresfischereischein – und das große Missverständnis
Bayern kennt einen prüfungsfreien Jahresfischereischein nach § 3 AVBayFiG. Er wird oft als „bayerischer Touristenschein” beschrieben, und genau dabei geht regelmäßig etwas verloren:
Der Jahresfischereischein gilt ausschließlich für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
Wer in Hamburg, Köln oder Dresden gemeldet ist und in Bayern angeln möchte, kann ihn also nicht bekommen. Für Angler aus anderen Bundesländern gilt schlicht der eigene Fischereischein – der ist bundesweit anerkannt. Eine staatliche Prüfung verlangt der Jahresfischereischein nicht; man bestätigt lediglich, bereits gefischt zu haben und die bayerischen Vorschriften zur Kenntnis genommen zu haben. Eingetragen werden bis zu drei Zeiträume innerhalb eines Jahres, zusammen höchstens drei Monate.
Was Bayern beim Angeln selbst besonders macht
Auch nach dem Schein bleibt Bayern eigen: Schonzeiten und Schonmaße sind hier nicht landesweit einheitlich, sondern nach den Einzugsgebieten Donau, Elbe, Rhein und Weser geregelt. Wer die Werte für sein Gewässer sucht, muss also wissen, in welchem Einzugsgebiet es liegt. Der Schonzeiten-Rechner weist bei Bayern eigens darauf hin.
Dazu gilt wie überall: Vereine und Gewässerpächter dürfen strengere Regeln festlegen, und die stehen in deinem Erlaubnisschein.
FAQ
Ab wann darf ich in Bayern die Fischerprüfung machen? Ab 12 Jahren. Der Fischereischein wird aber erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt.
Braucht mein Kind einen eigenen Schein? Nein. Seit 2025 dürfen Kinder ab 7 Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne eigene Papiere fischen.
Ich wohne in NRW und will im Urlaub in Bayern angeln. Was brauche ich? Deinen NRW-Fischereischein – der gilt bundesweit – plus die bayerische Fischereiabgabe und eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer. Den Jahresfischereischein bekommst du nicht, weil du einen Wohnsitz in Deutschland hast.
Den bundesweiten Ablauf der Fischerprüfung erklärt Angelschein machen. Die Nachbarländer im Vergleich: Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen.
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