Zwischen Nord- und Ostsee, Elbe und den Seen im Landesinneren ist Schleswig-Holstein eines der vielseitigsten Angelreviere Deutschlands. Und eines, in dem gerade einiges in Bewegung ist: Die Fischerprüfung wurde 2025 und 2026 in zwei Schritten umgebaut.

Schein ab 12 Jahren

Nach § 27 des Landesfischereigesetzes wird der Fischereischein auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person das 12. Lebensjahr vollendet und die Fischereischeinprüfung bestanden hat. Damit liegt Schleswig-Holstein gleichauf mit Nordrhein-Westfalen an der Spitze – in den meisten Ländern beginnt es erst mit 14.

Für Kinder unter 14 Jahren besteht ohnehin keine Fischereischeinpflicht.

Was sich bei der Prüfung geändert hat

Die Prüfung findet unter Landesaufsicht statt und wird vom Landessportfischerverband und vom Landesanglerverband durchgeführt. Geprüft werden Fischarten, Hege und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie Fischerei-, Naturschutz- und Tierschutzrecht.

Zwei Neuerungen solltest du kennen:

  • Seit dem 1. Oktober 2025 ist ein Praxistag verpflichtende Voraussetzung.
  • Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit harmonisierte Prüfungsfragen.

Wer mit älteren Lernunterlagen arbeitet, lernt womöglich am aktuellen Fragenkatalog vorbei. Achte beim Kauf von Lernmaterial auf das Erscheinungsdatum.

Der Urlauberfischereischein – rechtlich eine Befreiung

Für Gäste gibt es den Urlauberfischereischein. Rechtlich ist er kein eigener Schein, sondern eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht:

  • bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage
  • bis zu zweimal je Kalenderjahr
  • Mindestalter 12 Jahre

Achtung bei älteren Übersichten: Dort steht teilweise noch „40 Tage”. Das ist überholt. Auch die kursierenden Kostenangaben ließen sich weder im Normtext noch auf der Landesseite belegen und stehen deshalb nicht als Fakt in der Fakten-Box. Erfrage sie bei der ausgebenden Stelle.

Gültig gemacht wird der Schein durch den Kauf einer Fischereiabgabemarke für das jeweilige Kalenderjahr.

Wichtig, wenn du weiterreist: Ein prüfungsfrei erworbener Schein gilt nicht überall. Hamburg erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer an, ausdrücklich aber keine Scheine ohne abgelegte Prüfung – und nennt den Urlauberfischereischein Schleswig-Holsteins namentlich. Wer von der Ostsee an die Elbe weiterfährt, braucht dort etwas anderes.

Der Schein gilt auch am Meer

Ein Punkt, an dem sich Schleswig-Holstein deutlich von manchem Nachbarn unterscheidet: Der Fischereischein wird für Binnen- und Küstengewässer verlangt. Wer an der Ostsee auf Dorsch oder Meerforelle angeln will, braucht ihn genauso wie am Binnensee. Die Vorstellung, Meeresangeln sei generell scheinfrei, führt hier direkt in eine Ordnungswidrigkeit.

Für Meeresfische gelten dabei nicht die Binnenfischereiverordnungen, sondern eigene Regeln – etwa EU-Fangbeschränkungen beim Dorsch. Der Schonzeiten-Rechner weist Meeresfische deshalb gesondert aus.

Zuständigkeit

Fachlich zuständig ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung Fischerei und Forst. Ausgegeben werden die Scheine von den örtlichen Ordnungsbehörden.

Nach dem Schein

Der Fischereischein allein berechtigt dich nicht, irgendwo zu angeln. Du brauchst zusätzlich eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer. Vereine und Gewässerpächter dürfen dabei strengere Regeln festlegen als das Land – längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße, Entnahmebeschränkungen. Was in deinem Erlaubnisschein oder der Gewässerordnung steht, ist für dich bindend.

FAQ

Ab welchem Alter bekomme ich den Fischereischein? Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr nach bestandener Prüfung (§ 27 LFischG). Für Kinder unter 14 besteht keine Scheinpflicht.

Wie lange gilt der Urlauberfischereischein? Bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, bis zu zweimal je Kalenderjahr. Mindestalter 12 Jahre. Ältere Angaben mit 40 Tagen sind überholt.

Brauche ich für das Angeln an der Ostsee einen Fischereischein? Ja. Die Scheinpflicht gilt für Binnen- und Küstengewässer.

Gilt mein Urlauberschein auch in Hamburg? Nein. Hamburg erkennt prüfungsfrei erworbene Scheine ausdrücklich nicht an.


Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Eine ähnlich unkomplizierte Gastregelung hat Mecklenburg-Vorpommern; die Nachbarn im Süden sind Hamburg und Niedersachsen.


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