Thüringen ist eines der einsteigerfreundlichsten Bundesländer: Kinder dürfen früh anfangen, die Prüfung ist ab 10 möglich, und für Gäste gibt es einen Schein ohne Prüfung. Bei letzterem lohnt allerdings ein genauer Blick ins Gesetz – dort stehen zwei Einschränkungen, die in den meisten Übersichten fehlen.
Der Vierteljahresfischereischein – und was wirklich drinsteht
Der Vierteljahresfischereischein wird ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung erteilt. So weit die bekannte Version. § 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG ergänzt aber zwei Punkte:
Er berechtigt nur zur Fischerei mit der Handangel – und er kann nur einmal pro Kalenderjahr erteilt werden.
Beides ist praktisch relevant. Wer im Frühjahr eine Woche in Thüringen angelt und im Herbst wiederkommen will, ist beim zweiten Mal nicht mehr abgedeckt. Und wer ihn für eine Methode jenseits der Handangel nutzen will, ebenfalls nicht.
Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in deren Bereich gefischt werden soll – nicht von der Wohnsitzgemeinde.
Für Reisende außerdem wichtig: Ein prüfungsfrei erworbener Schein wird nicht überall anerkannt. Hamburg etwa erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer an, ausdrücklich aber keine Scheine ohne abgelegte Prüfung.
Die regulären Scheinarten
Nach § 29 ThürFischG gibt es den Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein. Jede Person, die den Fischfang ausüben will, muss Inhaber eines Fischereischeins sein.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Wohnsitzgemeinde (§ 30 ThürFischG); die Prüfung nehmen die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ab.
Die Prüfung
Geprüft wird schriftlich mit Fragebogen: sechs Sachgebiete mit je zehn Fragen, höchstens 90 Minuten. Vorgeschaltet ist ein Vorbereitungslehrgang von rund 30 Stunden.
Antreten darfst du ab 10 Jahren – zusammen mit Baden-Württemberg das niedrigste Prüfungsalter in Deutschland.
Befreit von der Prüfung sind beruflich ausgebildete Fischer, Fischereiwissenschaftler und Kinder unter 14 Jahren, für die die Jugendregelung greift.
Jugendfischereischein ab 8 Jahren
Für 8- bis unter 14-Jährige gibt es den Jugendfischereischein (§ 30 ThürFischG). Er berechtigt zum Angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Damit lässt sich der Einstieg gut staffeln: mit 8 anfangen mitzuangeln, mit 10 die Prüfung machen, mit 14 selbstständig ans Wasser.
Kosten
Mit der Verwaltungsgebühr wird zugleich eine Fischereiabgabe erhoben. Konkrete Beträge nennt der Normtext nicht – die erfährst du bei deiner Gemeinde beziehungsweise der unteren Fischereibehörde.
Nach dem Schein
Der Fischereischein allein reicht nicht. Du brauchst zusätzlich eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer, meist über einen Verein oder Pächter. Und dort dürfen strengere Regeln gelten als im Landesrecht – längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße, Entnahmebeschränkungen.
Welche Schonzeiten und Mindestmaße Thüringen vorgibt, zeigt der Schonzeiten-Rechner.
FAQ
Wie oft bekomme ich den Vierteljahresfischereischein? Nur einmal pro Kalenderjahr (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG). Ein zweiter Urlaub im selben Jahr ist damit nicht abgedeckt.
Darf ich mit dem Vierteljahresschein spinnfischen? Er berechtigt nur zur Fischerei mit der Handangel. Kläre andere Methoden vorab mit der ausstellenden Gemeinde.
Ab welchem Alter kann mein Kind in Thüringen angeln? Ab 8 Jahren mit dem Jugendfischereischein, allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Die Prüfung ist ab 10 möglich.
Wo mache ich die Prüfung? Bei der unteren Fischereibehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt.
Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern.
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