Bremen ist klein, hat mit Weser, Hafenbecken und Blockland aber durchaus Angelmöglichkeiten. Beim Fischereischein lohnt vor allem ein Blick auf die richtige Quelle – denn die am häufigsten zitierte ist deutlich veraltet.
Erst mal zur Quellenlage
Die Bremer Behördenseite zum Fischereischein wurde zuletzt 2020 aktualisiert. Das Bremische Fischereigesetz selbst gilt aber in einer Fassung, die seit dem 20. Dezember 2024 in Kraft ist.
Praktisch heißt das: Angaben zu Gebühren und Verfahren, die du auf Behördenseiten oder in Ratgebern findest, können vier Jahre Rechtsentwicklung verpassen. Wir führen die dort genannten Beträge deshalb bewusst nicht als Fakt auf – erfrag die aktuelle Gebühr beim Bürgeramt, wenn du den Termin ohnehin vereinbarst.
Die Voraussetzungen
Für den Bremer Fischereischein brauchst du:
- Hauptwohnsitz in Bremen – der Schein ist an den Wohnort geknüpft,
- Mindestalter 14 Jahre,
- keine Vorstrafen wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen Tierschutz- oder Fischereirecht (§ 37 BremFiG regelt die Versagungsgründe und die Einziehung),
- die bestandene Fischereiprüfung (§ 35 BremFiG) – oder die Erfüllung der Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG.
Angenehm für Jugendliche: Minderjährige ab 14 können den Schein ohne Anwesenheit der Eltern beantragen. Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Der Schein gilt unbefristet.
Kinder unter 14
Anders als in der ersten Fassung dieses Artikels behauptet, gibt es sehr wohl eine Jugendregelung – sie steht in § 36 BremFiG („Fischen durch Jugendliche”):
Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres können keinen eigenen Fischereischein erhalten, dürfen aber unter Aufsicht einer Person mit Fischereischein fischen.
Die Bremer Eigenheit: Stockangelei
§ 9 BremFiG regelt die Stockangelei. Wer sie ausüben will, braucht einen Fischereischein, der die Gebiete bezeichnet, in denen sie ausgeübt werden darf. Der Schein ist hier also nicht pauschal gültig, sondern gebietsbezogen ausgestaltet.
Das ist eine Konstruktion, die andere Bundesländer so nicht kennen – und ein guter Grund, beim Bürgeramt gezielt danach zu fragen, wenn du in Bremen mit der Stockangel unterwegs sein willst.
Prüfung und Zuständigkeit
Die Fischereiprüfung nimmt der Landesfischereiverband Bremen ab, der auch die Vorbereitungskurse anbietet. Beantragt wird der Schein anschließend beim örtlichen Bürgeramt am Wohnort – mit Termin.
Nach dem Schein
Der Fischereischein reicht nicht allein: Du brauchst zusätzlich eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer, und Vereins- oder Pächterregeln dürfen strenger sein als das Landesrecht.
Auch bei den Schonzeiten ist Bremen ein schwieriger Fall – im Schonzeiten-Rechner ist das Land als noch nicht erfasst gekennzeichnet, weil sich die Bremische Binnenfischereiverordnung nicht verlässlich auswerten ließ.
FAQ
Kann ich einen Bremer Fischereischein bekommen, wenn ich nicht in Bremen wohne? Nein, das Gesetz knüpft an den Hauptwohnsitz in Bremen an. Wenn du woanders gemeldet bist, gilt der Schein deines Bundeslands – der ist bundesweit anerkannt.
Ab welchem Alter bekomme ich den Schein? Ab 14 Jahren. Ab diesem Alter kannst du ihn auch ohne deine Eltern beantragen, es genügt ein Ausweisdokument.
Darf mein Kind unter 14 angeln? Ja, unter Aufsicht einer Person mit Fischereischein (§ 36 BremFiG). Einen eigenen Schein bekommt es noch nicht.
Was kostet der Fischereischein in Bremen? Dazu geben wir bewusst keinen Betrag an: Die amtliche Gebührenangabe hat den Stand 2020 und ist nicht belastbar. Frag beim Bürgeramt nach.
Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Direkt nebenan gelten andere Regeln – siehe Niedersachsen und Hamburg.
Kommentare
Noch keine Kommentare – sei der Erste.