Sachsen hat die Fischerprüfung konsequent digitalisiert – und kennt zwei Regelungen, die in den üblichen Übersichten regelmäßig fehlen: einen Gastfischereischein und eine Abkürzung um den Pflichtlehrgang herum.
Die Prüfung läuft am Rechner
Die sächsische Fischerprüfung wird elektronisch abgelegt. Nach § 22 Abs. 2 SächsFischVO bekommst du 60 durch Zufall aus einem Behördenkatalog bestimmte Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren und hast dafür 90 Minuten.
Die fünf Sachgebiete mit je zwölf Fragen (§ 23 SächsFischVO):
- Allgemeine Fischkunde – Körperbau, Organfunktion, Altersbestimmung, Fischkrankheiten
- Besondere Fischkunde – Artenkenntnis
- Gewässerkunde – Gewässertypen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Hege, Besatz, Ökologie
- Gerätekunde – erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Fischbehandlung
- Gesetzeskunde – Fischerei-, Natur-, Arten-, Tier- und Umweltschutzrecht
Bestanden hast du mit mindestens acht richtigen Antworten je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 (§ 28 Abs. 1 SächsFischVO). Das Ergebnis steht sofort fest. Zugelassen wirst du, wenn du zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet hast (§ 24 Abs. 1 SächsFischVO).
Die Abkürzung, die kaum jemand kennt
Normalerweise ist ein 30-stündiger Vorbereitungslehrgang Pflicht (§ 25 Abs. 1 SächsFischVO), bestehend aus Theorie und praktischer Einweisung in Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische. Der Theorieteil darf als Online-Kurs stattfinden.
Es geht aber auch anders. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsFischVO wird zur Prüfung auch zugelassen, wer
einen gültigen Jugendfischereischein besitzt und seit mindestens zwei Jahren Mitglied eines Angelvereins ist.
Wer als Jugendlicher im Verein angelt, spart sich den Lehrgang also komplett. Das ist eine echte Belohnung für Vereinsarbeit – und steht in keiner der gängigen Angelschein-Übersichten.
Der Gastfischereischein
Sachsen hat eine Gastregelung, die häufig übersehen wird. Nach § 32 SächsFischVO gilt der Gastfischereischein
- grundsätzlich einen Monat, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monaten (Abs. 2),
- nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Abs. 2),
- und setzt einen Nachweis der Sachkunde über den Umgang mit gefangenen Fischen voraus, insbesondere über das tierschutzgerechte Töten (Abs. 1).
Ausgegeben werden kann er auch durch Anglerverbände (Abs. 3). Eine volle Prüfung ist dafür nicht nötig.
Wichtig für Reisende: Ein prüfungsfrei erworbener Schein wird nicht überall anerkannt. Hamburg etwa erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer an, ausdrücklich aber keine Scheine ohne abgelegte Prüfung.
Der Sonderfischereischein
Nach § 31 SächsFischVO erhalten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H” oder mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 wegen einer geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung einen besonderen Fischereischein – ohne Fischerprüfung.
Erteilung und Versagung
Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn du das 14. Lebensjahr vollendet hast, die erforderliche Sachkunde besitzt und keine Versagungsgründe entgegenstehen (§ 21 Abs. 1 SächsFischG). Versagt werden muss der Schein, wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest wegen Fischwilderei, vorsätzlicher Beschädigung von Fischerei-Anlagen, Fälschung eines Fischereischeins oder eines strafrechtlich bewehrten Verstoßes gegen Fischerei-, Wasser-, Naturschutz- oder Tierschutzrecht. Bei einer rechtskräftigen Geldbuße wegen solcher Verstöße kann er versagt werden. Beides gilt nicht mehr, sobald fünf Jahre seit Erlass bzw. Vollstreckung vergangen sind (§ 23 SächsFischG).
Zu Gebühren und zu den Altersgrenzen des Jugendfischereischeins schweigt die Verordnung - frag diese Werte bei deiner Gemeinde oder beim Landesamt ab.
Nach dem Schein
Für jedes Gewässer brauchst du zusätzlich eine Fischereierlaubnis, meist über einen Verein oder Pächter. Deren Regeln dürfen strenger sein als das Landesrecht. Die Schonzeiten und Mindestmaße zeigt der Schonzeiten-Rechner.
FAQ
Ist die Fischerprüfung in Sachsen online? Sie wird am Rechner abgelegt, dauert 90 Minuten, und das Ergebnis erscheint sofort (§ 22 Abs. 2 SächsFischVO).
Wie viele Fragen muss ich richtig haben? Mindestens 45 von 60 – und mindestens acht in jedem der fünf Sachgebiete.
Komme ich um den 30-Stunden-Lehrgang herum? Ja, wenn du einen gültigen Jugendfischereischein hast und seit mindestens zwei Jahren Mitglied eines Angelvereins bist (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsFischVO).
Gibt es in Sachsen einen Touristenschein? Ja, den Gastfischereischein für grundsätzlich einen Monat, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monaten (§ 32 SächsFischVO).
Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern.
Kommentare
Noch keine Kommentare – sei der Erste.