Nordrhein-Westfalen hat sein Landesfischereigesetz 2025 neu gefasst – bekanntgemacht am 1. April 2025, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. März 2025. Für Einsteiger ist das ausgesprochen gute Nachricht: NRW hat damit das niedrigste Einstiegsalter für einen regulären Fischereischein in ganz Deutschland.
Prüfung und Schein ab 12 Jahren
Die Reform hat die Altersgrenze für Fischerprüfung und Fischereischein von 14 auf 12 Jahre gesenkt (§ 31 LFischG NRW). In den meisten Bundesländern liegt sie weiterhin bei 14; nur Schleswig-Holstein zieht mit 12 gleich.
Für ein angelbegeistertes Kind sind zwei Jahre ein spürbarer Unterschied – gerade in dem Alter, in dem sich entscheidet, ob ein Hobby hängen bleibt.
Der Jugendfischereischein ist weg
Mit derselben Reform wurde der Jugendfischereischein abgeschafft. Das klingt zunächst nach einer Verschlechterung, ist aber die logische Folge der niedrigeren Altersgrenze: Wer mit 12 den richtigen Schein machen kann, braucht keinen Übergangsschein mehr.
Für die Zeit davor gilt weiterhin: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein ausüben.
Neu seit Juli 2026: der digitale Schein
Seit dem 1. Juli 2026 gibt NRW den Fischereischein in neuem Format aus:
- als fälschungssichere Karte mit NFC-Chip
- als elektronischen Nachweis auf dem Smartphone
Damit gehört NRW zusammen mit Rheinland-Pfalz und Hessen zu den Ländern, die den Papierschein hinter sich lassen.
Die Prüfung
Die Fischerprüfung wird mindestens einmal jährlich von den unteren Fischereibehörden angeboten – also von der Kreisverwaltung beziehungsweise bei kreisfreien Städten von der Stadtverwaltung. Nachzuweisen sind Kenntnisse über Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische sowie über das Fischerei- und Tierschutzrecht (§ 31 LFischG NRW).
Ausgestellt wird der Schein anschließend von deiner Stadt oder Gemeinde. Zentrale Anlaufstelle für das Fischereischeinwesen ist die Leitstelle beim Landesamt für Verbraucherschutz.
Die Gastregelung mit dem irreführenden Namen
NRW kennt einen Ausländerfischereischein, der als Jahresfischereischein ausgegeben wird. Der Name führt in die Irre, denn er richtet sich nicht nur an Menschen aus dem Ausland:
Ihn bekommen Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind.
Damit steht er auch Zugezogenen offen, die noch kein Jahr in NRW wohnen. Online kostet er 20 €.
Kosten
Online zahlst du 18 € für den Fischereischein und 14 € Fischereiabgabe für ein Jahr beziehungsweise 42 € für fünf Jahre. Dazu kommen Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie die Erlaubnis für das jeweilige Gewässer.
Nach dem Schein
Der Fischereischein berechtigt dich nicht automatisch, irgendwo zu angeln. Du brauchst zusätzlich immer eine gewässerbezogene Fischereierlaubnis – in NRW meist über einen Verein. Dort gelten häufig strengere Regeln als im Landesrecht, und die sind für dich bindend.
Welche Schonzeiten und Mindestmaße NRW vorgibt, zeigt der Schonzeiten-Rechner; dort sind auch gewässerbezogene Einschränkungen hinterlegt.
FAQ
Ab wann bekomme ich in NRW den Fischereischein? Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Die Reform 2025 hat die Grenze von 14 auf 12 gesenkt.
Gibt es den Jugendfischereischein noch? Nein, er wurde mit der Neufassung 2025 abgeschafft. Kinder von 10 bis 15 dürfen aber in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.
Kann ich den Schein aufs Handy bekommen? Ja, seit dem 1. Juli 2026 als elektronischer Nachweis oder als Karte mit NFC-Chip.
Ich bin gerade nach NRW gezogen. Was gilt für mich? Wenn du noch kein Jahr gemeldet bist, kommt der Ausländerfischereischein als Jahresfischereischein in Frage. Hast du bereits einen Schein aus einem anderen Bundesland, gilt der ohnehin bundesweit.
Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
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