Wer in Deutschland angeln will, braucht erst einen Angelschein – so lautet die Faustregel. In Brandenburg stimmt sie nicht. Und selbst wer die Prüfung machen will, hat es hier leichter als überall sonst: Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben.
Friedfischangeln braucht keinen Schein
§ 17 Abs. 4 Nr. 4 BbgFischG nimmt den Fischfang mit der Friedfischangel ausdrücklich von der Scheinpflicht aus. Nötig sind stattdessen nur:
- eine gültige Angelkarte für das Gewässer,
- ab 14 Jahren der Fischereiabgabenachweis.
Die Abgabe beträgt 12 € je Kalenderjahr oder 40 € für fünf Jahre und darf höchstens das Fünffache der Scheingebühr betragen (§ 22 Abs. 2–3 BbgFischG). Kinder unter 14 sind befreit (§ 22 Abs. 4 Nr. 3).
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Friedfischhandangel besteht aus einer Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem oder tierischem Köder. Wer mit Drilling, Kunstköder oder Köderfisch unterwegs ist, angelt nicht mehr auf Friedfisch – und braucht dann den Fischereischein.
Die Prüfung: ohne Pflichtkurs
Für den Raubfischangler ist eine bestandene Anglerprüfung Voraussetzung (§ 19 Abs. 1 BbgFischG). Und hier liegt Brandenburgs zweite Besonderheit: Die Verordnung über die Anglerprüfung schreibt Prüflingen keinen Vorbereitungslehrgang vor. Die Lehrgangspflicht in § 1 Abs. 1 Nr. 4 betrifft die Prüfungsveranstalter, nicht die Teilnehmer.
In Sachsen, Hessen, Berlin und Sachsen-Anhalt sind 30 Stunden Pflicht, in Rheinland-Pfalz 35. In Brandenburg kannst du dich selbst vorbereiten und direkt antreten.
Der Ablauf (§§ 3, 7 und 9 AnglerprüfungsVO):
- schriftlich, 60 Fragen, je zwölf aus fünf Prüfungsgebieten, zwei Stunden
- mündlich nur in Ausnahmefällen, eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
- bestanden mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte in jedem Gebiet
- nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden (§ 12)
Zugelassen wirst du, wenn du vor Prüfungsbeginn das 14. Lebensjahr vollendet hast (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). Die Gebühr beträgt 25 € einschließlich Zeugnis (§ 14 Abs. 1) – eine der günstigsten bundesweit.
Kinder und Jugendliche
Brandenburg staffelt fein:
- Ab 8 Jahren darf die Fischerei selbst ausgeübt werden (§ 18 Abs. 1 BbgFischG).
- Unter 8 Jahren ist Friedfischangeln unter verantwortlicher Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person möglich (§ 18 Abs. 1).
- Es gibt einen Jugendfischereischein für Personen ab vollendetem 8. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; er berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel (§ 17 Abs. 6).
- Der reguläre Fischereischein ist Personen unter 14 zu versagen (§ 20 Abs. 1).
Für Urlauber
Einen eigenen Touristenschein gibt es nicht – er würde auch keinen Sinn ergeben, weil das Friedfischangeln ohnehin ohne Schein erlaubt ist. Als Gast besorgst du dir die Angelkarte und, ab 14, die Fischereiabgabe. Beides gibt es bei den unteren Fischereibehörden, bei Fischereibetrieben und in Angelgeschäften.
Was trotzdem gilt
Die einfachen Einstiegsregeln bedeuten nicht, dass in Brandenburg nichts gilt. Schonzeiten und Mindestmaße gelten wie überall – der Schonzeiten-Rechner zeigt sie für Brandenburg. Dazu kommt: Vereine und Gewässerpächter dürfen strenger sein als das Land. Was in deinem Erlaubnisschein oder der Gewässerordnung steht, ist für dich bindend.
Alle Papiere musst du beim Angeln dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen.
FAQ
Darf ich in Brandenburg ohne Angelschein angeln? Auf Friedfische ja (§ 17 Abs. 4 Nr. 4 BbgFischG), mit Angelkarte und – ab 14 Jahren – Fischereiabgabenachweis. Für Raubfische brauchst du den Fischereischein und damit die Anglerprüfung.
Muss ich für die Prüfung einen Kurs besuchen? Nein. Brandenburg schreibt Prüflingen keinen Vorbereitungslehrgang vor – das ist bundesweit einmalig.
Was kostet die Anglerprüfung? 25 € einschließlich Zeugnis (§ 14 Abs. 1 AnglerprüfungsVO).
Ab wann darf mein Kind angeln? Ab 8 Jahren selbstständig auf Friedfisch. Jüngere Kinder dürfen unter Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person mit der Friedfischangel fischen.
Wie die Fischerprüfung bundesweit abläuft, steht im Überblick Angelschein machen. Die Nachbarn: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
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