Sachsen-Anhalt hat sein Fischereirecht zum 31. März 2026 umgebaut. Wenn du eine ältere Übersicht liest – auch eine, die noch vom Jugendfischereischein spricht –, beschreibt sie ein System, das es so nicht mehr gibt.

Drei Scheinarten statt Jugendschein

Das Land unterscheidet heute drei Arten:

1. Der Fischereischein (§ 28 FischG LSA) – der reguläre Schein nach bestandener Fischerprüfung, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

2. Der Friedfischfischereischein – für alle, die nur auf Friedfisch angeln wollen. Er ist der eigentliche Neuzugang: Statt eines vollständigen Prüfungsverfahrens genügt ein 20-minütiges Prüfungsgespräch. Und er ist seit 2026 schon ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erhältlich.

3. Der Sonderfischereischein (§ 29 FischG LSA) – für Menschen, die behinderungsbedingt keine altersgerechte Fischerprüfung ablegen können. Er berechtigt zum Friedfischangeln in Begleitung einer erwachsenen Person.

Was sich 2026 konkret geändert hat

  • Der klassische Jugendfischereischein entfällt. Kinder gehen jetzt über den Friedfischfischereischein ins Angeln.
  • Der Friedfischfischereischein ist ab 8 Jahren möglich – vorher lag die Grenze für den Jugendschein ebenfalls bei 8, aber mit anderer Rechtsfolge.
  • Für die Begleitperson eines Sonderfischereischein-Inhabers genügt seit 2026 ein Friedfischfischereischein. Vorher musste sie einen vollen Fischereischein haben.

Für Familien ist vor allem der dritte Punkt praktisch: Wer sein Kind oder einen Angehörigen mit Sonderfischereischein begleiten will, muss dafür nicht mehr die volle Prüfung ablegen.

Wer nur auf Friedfisch will, spart sich die große Prüfung

Das ist der eigentliche Clou des Systems. Jugendliche von 8 bis 12 Jahren können ausschließlich einen Friedfischfischereischein erhalten. Dasselbe gilt für 12- bis 18-Jährige, sofern sie nur die Friedfischprüfung abgelegt haben. Aber auch Erwachsene können diesen Weg gehen, wenn Hecht und Zander sie ohnehin nicht interessieren.

Wer später auf Raubfisch umsteigen will, legt die reguläre Fischerprüfung nach – dafür ist der 30-stündige Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

Keine Ausnahme am Forellenteich

Ein Punkt, der Sachsen-Anhalt von vielen Ländern unterscheidet: Die Fischereischeinpflicht gilt für jegliche Form der Fischereiausübung, ausdrücklich auch für das Angeln an kommerziellen Angelteichen. Wo andere Länder den „Forellenpuff” als Fischzuchtanlage von der Scheinpflicht ausnehmen, tut Sachsen-Anhalt das nicht.

Für Gäste

Eine eigene Tourismusregelung sieht der Normtext nicht vor. Wenn du aus einem anderen Bundesland kommst: Dein Fischereischein ist bundesweit anerkannt. Du brauchst zusätzlich die Fischereiabgabe und eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer.

Nach dem Schein

Zusätzlich zum Schein brauchst du immer eine Fischereierlaubnis für das jeweilige Gewässer. Vereins- und Pächterregeln dürfen strenger sein als das Landesrecht und sind für dich bindend. Die landesrechtlichen Schonzeiten und Mindestmaße zeigt der Schonzeiten-Rechner.

FAQ

Gibt es den Jugendfischereischein in Sachsen-Anhalt noch? Nein, er wurde zum 31. März 2026 abgeschafft. An seine Stelle tritt der Friedfischfischereischein ab 8 Jahren.

Was ist der Friedfischfischereischein? Ein Schein, der nur zum Friedfischangeln berechtigt. Statt der vollen Fischerprüfung genügt ein 20-minütiges Prüfungsgespräch. Er steht Kindern ab 8 Jahren und auch Erwachsenen offen.

Brauche ich am Forellenteich einen Schein? Ja. Sachsen-Anhalt verlangt den Fischereischein ausdrücklich auch an kommerziellen Angelteichen.

Mein Kind hat einen Sonderfischereischein – was brauche ich als Begleitung? Seit 2026 genügt ein Friedfischfischereischein. Vorher war ein voller Fischereischein nötig.


Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.


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