Rheinland-Pfalz hat sein Landesfischereigesetz zum 19. Februar 2026 neu gefasst. Wer eine ältere Übersicht liest, findet dort noch Jahres- und Fünfjahresscheine und einen Jugendfischereischein – beides gilt so nicht mehr. Die wichtigsten Punkte:

Was das neue Gesetz geändert hat

Der Fischereischein gilt jetzt lebenslang. Regelmäßige Verlängerungen entfallen. Das ist die spürbarste Änderung für alle, die den Schein schon haben – der Termin bei der Verbandsgemeinde alle ein oder fünf Jahre fällt weg.

Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft und durch einen vereinfachten Zugang für Jugendliche ersetzt. Wie der im Einzelnen ausgestaltet ist, gibt der Normtext nicht in der Ausführlichkeit her, die man sich wünschen würde – frag das für dein Kind bei der Verbandsgemeinde konkret ab.

Der Schein darf digital oder als Scheckkarte geführt werden. Das Papierdokument ist nicht mehr zwingend.

Die Mitführpflicht

Nach § 33 LFischG musst du einen auf deinen Namen ausgestellten Fischereischein mitführen und ihn auf Verlangen vorzeigen – und zwar nicht nur der Fischereiaufsicht, sondern auch Fischereiberechtigten und Pächtern. Der Fischereischein setzt die Vollendung des 13. Lebensjahres voraus.

Der aufwendigste Einstieg Deutschlands

Beim Ausbildungsaufwand bleibt Rheinland-Pfalz streng. Verlangt werden:

  • ein Vorbereitungskurs von mindestens 35 Stunden – der längste vorgeschriebene Lehrgang bundesweit,
  • zusätzlich ein Nachweis über mindestens acht Stunden praktische Schulung,
  • die staatliche Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss.

Zum Vergleich: In den meisten Ländern liegt der Pflichtlehrgang bei 30 Stunden, in Baden-Württemberg bei 32. Nur das Saarland verlangt mit dem Vereinspraktikum eine vergleichbar hohe Hürde.

Zu den Kosten: bitte nachfragen

Hier ist Vorsicht angebracht. Das Serviceportal des Landes weist weiterhin Gebühren für Ein- und Fünfjahresscheine aus – Beträge, die zur lebenslangen Geltung des neuen Gesetzes nicht mehr passen. Wir führen sie deshalb nicht als Fakt auf.

Was bleibt, ist die jährliche Fischereiabgabe, die für jeden Angeltag in Rheinland-Pfalz fällig wird. Die aktuelle Gebührenlage erfragst du am besten direkt bei deiner Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Beim Angeln selbst

Rheinland-Pfalz ist auch bei den Schonzeiten ein Sonderfall: Das Land arbeitet stärker mit allgemeinen Gewässer-Schonzeiten als mit artbezogenen Regelungen, wie sie andere Länder kennen. Was das für deinen Zielfisch heißt, zeigt der Schonzeiten-Rechner.

Dazu gilt wie überall: Vereine und Pächter dürfen strengere Regeln setzen, und dein Erlaubnisschein ist verbindlich.

FAQ

Muss ich meinen Fischereischein in Rheinland-Pfalz noch verlängern? Nein. Seit der Neufassung vom 19. Februar 2026 gilt er lebenslang.

Gibt es den Jugendfischereischein noch? Nein, er ist mit dem neuen Gesetz entfallen. An seine Stelle tritt ein vereinfachter Jugendzugang – die Ausgestaltung erfragst du bei deiner Verbandsgemeinde.

Reicht der Schein auf dem Handy? Ja, das neue Gesetz erlaubt ausdrücklich, den Schein digital oder als Scheckkarte zu führen.

Wie lang ist der Vorbereitungskurs? Mindestens 35 Stunden, dazu acht Stunden nachgewiesene praktische Schulung.


Den bundesweiten Ablauf beschreibt Angelschein machen. Die Nachbarn: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Saarland.


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