Kaum ein Fisch sorgt für so kraftvolle, lang anhaltende Fluchten wie der Stör – in Deutschland lässt er sich aber nur an ganz bestimmten Orten legal beangeln. Der Grund: Der Europäische Stör (Acipenser sturio) ist laut IUCN vom Aussterben bedroht und in den Landesfischereiverordnungen ganzjährig geschont. Praktisch das gesamte Störangeln in Deutschland findet deshalb in kommerziellen Angelteichen statt, die gezielt Zuchtformen wie den Sibirischen Stör besetzen.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, bevor es um Montage, Köder und Drill geht – bei kaum einem anderen Fisch ist dieser Punkt so wichtig.

Wichtig zuerst: Wildfang ist (fast überall) verboten

  • Europäischer Stör (Acipenser sturio): Die Art steht in Anhang II der FFH-Richtlinie (als prioritäre Art) und in Anhang IV, die IUCN stuft sie als vom Aussterben bedroht ein. Ihr letztes bekanntes Vorkommen liegt laut FishBase in der Garonne in Frankreich; aus Rhein und Elbe ist sie verschwunden. Die Landesfischereiverordnungen schonen den Stör ganzjährig – etwa Bayern, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen (§ 1 LFischVO), Hessen (§ 1 HFischV), Hamburg (§ 6 HmbFAnGDVO) und Mecklenburg-Vorpommern (§ 3 BiFVO M-V). Ein gefangener Stör wird sofort und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt.
  • Andere Störarten in freien Gewässern: Sibirischer Stör (Acipenser baerii) und Sterlet stammen aus Besatz oder sind aus Zuchtanlagen entkommen. Die Länder behandeln sie unterschiedlich: Brandenburg schont Störe aller Arten ganzjährig, Bayern ausdrücklich auch den Sterlet (im Donaugebiet). Frag vor dem Angeln bei der zuständigen Fischereibehörde oder dem bewirtschaftenden Verein nach, was für dein Gewässer gilt.
  • Kommerzielle Angelteiche (Put & Take): Hier werden gezielt Zuchtformen wie der Sibirische Stör besetzt. Ob und wie die Schonvorschriften des Landes in einem solchen Teich greifen, hängt vom Landesrecht und von der Art der Anlage ab – klär das mit dem Betreiber, bevor du einen Stör entnimmst.

Merksatz: Stör angeln in Deutschland heißt in der Praxis fast immer: Angelteich statt Fluss oder See. Informiere dich vor jeder Tour, ob dein Zielgewässer überhaupt zur gezielten Störfischerei freigegeben ist.

Steckbrief Stör

  • Häufigste Art in Angelteichen: Sibirischer Stör (Acipenser baerii), teils auch Sterlet-Hybriden
  • Familie: Störe (Acipenseridae)
  • Erkennungsmerkmale: Langgestreckter, spindelförmiger Körper mit charakteristischen Knochenplatten (Schildern) statt Schuppen entlang des Rückens und der Flanken; unterständiges, rüsselartiges Maul mit vier Barteln davor.
  • Lebensraum in Angelteichen: Tiefere, sauerstoffreiche Bereiche, oft grundnah unterwegs.
  • Nahrung: Bodenorientierter Fresser – Kleinkrebse, Würmer, Insektenlarven; in Angelteichen zusätzlich an Futterpellets gewöhnt.
  • Größe: Welche Besatzgrößen üblich sind, hängt vom Teich ab – frag den Betreiber vorher, damit Kescher und Gerät passen.

Die richtige Montage

Störe sind bodenorientierte Fresser mit kräftigem Zug – die Montage muss entsprechend robust sein.

Grundmontage mit Laufblei

  • Aufbau: Ein frei laufendes Blei (40–80 g) auf kräftiger Hauptschnur (0,30–0,35 mm oder starkes Geflecht, siehe Angelschnur-Guide), robustes Vorfach, wie bei jeder Grundmontage eine Spur schwächer als die Hauptschnur, mit einem einzelnen, großen Haken. Reißt bei einem Hänger etwas, dann das Vorfach und nicht die Hauptschnur – sonst bleibt der Fisch mit Blei und Schnur im Wasser. Der Grundaufbau ähnelt der klassischen Grundmontage, nur deutlich kräftiger dimensioniert.
  • Rute und Rolle: Kräftige Grundrute mit ausreichend Rückgrat, robuste Rolle mit großem Schnurfassungsvermögen – die Fluchten eines Störs sind lang und kraftvoll.

Tipp: Der interaktive Montagen-Konfigurator hilft dir, eine passende, kräftige Grundmontage für größere Fische zusammenzustellen.

Die besten Köder

  • Tauwurm-Bündel: Klassischer, zuverlässiger Köder für den bodenorientierten Fresser.
  • Pellets und Boilies: In vielen Angelteichen an die dort übliche Fütterung angepasst und entsprechend fängig.
  • Fischfetzen: Wirkt durch den intensiven Geruch besonders auf größere, erfahrene Fische.

Bisserkennung und Drill

Der Biss zeigt sich meist als deutlicher, kräftiger Ruck. Der Drill selbst ist bei Stören oft ungewöhnlich lang und kraftvoll – anders als bei den meisten heimischen Fischen liefern sie ausdauernde, gleichmäßige Fluchten statt kurzer Sprints. Bremse und Rutenaktion sollten darauf ausgelegt sein, diese Kraft über mehrere Minuten kontrolliert abzufangen.

Zur schonenden Landung und zum Abhaken gehört bei größeren Stören unbedingt ein ausreichend großer Kescher – die Knochenplatten am Körper machen ein Greifen von Hand riskant für Fisch und Angler.

Anfängerfehler beim Störangeln

  • Rechtslage nicht geprüft: Der häufigste und folgenreichste Fehler – ein Stör aus freiem Gewässer ist in den allermeisten Fällen tabu.
  • Zu leichtes Gerät: Die langen, kraftvollen Fluchten überfordern schnell zu fein dimensionierte Ausrüstung.
  • Zu kleiner Kescher mitgebracht: Angelteich-Störe erreichen oft beachtliche Längen – vorher beim Betreiber nach der üblichen Fischgröße fragen.

FAQ

Darf ich in Deutschland einfach so auf Stör angeln gehen? Nein, nicht in freien Gewässern. Der Europäische Stör ist in den Landesfischereiverordnungen ganzjährig geschont, in Brandenburg gilt das sogar für alle Störarten. Störangeln findet deshalb praktisch nur in dafür freigegebenen kommerziellen Angelteichen statt.

Was mache ich, wenn ich versehentlich einen Stör in einem normalen Fluss oder See fange? Sofort und so schonend wie möglich zurücksetzen. Bei Unsicherheit über Art oder geltende Regeln hilft die zuständige Fischereibehörde oder der bewirtschaftende Verein weiter.

Welche Störart wird in Angelteichen meist besetzt? Häufig der Sibirische Stör (Acipenser baerii), teils auch Hybriden mit dem Sterlet – Zuchtformen aus der Aquakultur. Welche Art ein Teich besetzt, sagt dir der Betreiber.

Wie stark wehrt sich ein Stör im Drill? Ungewöhnlich lang und kraftvoll im Vergleich zu den meisten heimischen Fischen – entsprechend kräftiges Gerät ist Pflicht.


Stell dir mit dem Montagen-Konfigurator eine passende, kräftige Grundmontage zusammen – und prüfe vorher unbedingt, ob dein Zielgewässer zur Störfischerei freigegeben ist.

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Quellen

  1. Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anhänge II, IV und V – Wiedergabe des EU-Textes – legislation.gov.uk (EU-Richtlinie in der bis 2020 übernommenen Fassung), Anhang II (prioritär) und Anhang IV: Acipenser sturio, abgerufen am 17. September 2026
  2. Acipenser sturio – European sea sturgeon – FishBase, abgerufen am 17. September 2026
  3. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Anlage: Schonzeiten, Schonmaße und räumlicher Geltungsbereich – Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, Anlage zu §§ 11, 14, 22, 27 und 32 AVBayFiG (Stör, Sterlet), Fassung Text gültig ab 1. Juni 2025, abgerufen am 17. September 2026
  4. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) – Freistaat Sachsen, REVOSax, Anlage zu § 2 Abs. 1, Fassung vom 22. April 2022, gültig ab 1. Juni 2022, abgerufen am 17. September 2026
  5. Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) – Land Brandenburg, BRAVORS, § 2 Abs. 1 mit Anlage (Stör, alle Arten), Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert am 24. August 2026, abgerufen am 17. September 2026
  6. Landesfischereiverordnung (LFischVO) Nordrhein-Westfalen – Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE, § 1 LFischVO, Fassung vom 3. Juli 2026, GV. NRW. 2026 S. 414, abgerufen am 17. September 2026
  7. Hessische Fischereiverordnung (HFischV) – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 15/2023 (PDF beim RP Kassel), § 1 HFischV, Fassung vom 14. April 2023, GVBl. 2023 S. 318, abgerufen am 15. September 2026
  8. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) – Freie und Hansestadt Hamburg, § 6 HmbFAnGDVO, Fassung vom 4. Juni 2019, geändert durch Verordnung vom 1. Februar 2022 (HmbGVBl. S. 88), abgerufen am 15. September 2026
  9. Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V), Arbeitskopie – Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF), § 3 (Fangverbote), Fassung vom 15. August 2005, zuletzt geändert am 27. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 59), abgerufen am 15. September 2026

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