Hauptschnur Beifänger (Twister, Fliege) Pilker
Beifänger am Seitenarm über dem Pilker

Beifänger sind kleine Kunstköder – häufig Federn, Gummifische oder kleine Blinker – die zusätzlich zum Hauptköder an einer Montage angebracht werden, meist über kurze Seitenarme. Sie erhöhen die Trefferchance, weil mehrere Köder gleichzeitig im Wasser präsentiert werden.

Typischer Einsatz

Am bekanntesten sind Beifänger an der Paternostermontage beim Meeresangeln, etwa auf Makrele oder Hering – dort hängen oft mehrere Beifänger übereinander an einer Hauptmontage. Auch beim Süßwasserangeln, etwa bei der Posenmontage auf Barsch, werden gelegentlich kleine Beifänger ergänzt.

Worauf zu achten ist

Je mehr Beifänger an einer Montage hängen, desto unübersichtlicher wird sie im Drill – bei mehreren gleichzeitig gehakten Fischen kann sich die Schnur leicht verheddern. Die zulässige Zahl an Haken begrenzt zudem das Landesrecht: In den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns sind höchstens sechs Anbissstellen je Handangel erlaubt (§ 9 Nr. 4 KüFVO M-V), in Bayern höchstens fünf (§ 16 Abs. 1 AVBayFiG), und Sachsen lässt je Handangel nur eine Anbissstelle zu (§ 4 Abs. 1 SächsFischVO). Mehr dazu in der Paternostermontage und unter Gewässerordnung verstehen.

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Quellen

  1. Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V), Arbeitskopie – Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF), § 9 Nr. 4 KüFVO M-V, Fassung vom 28. November 2006, zuletzt geändert am 21. Januar 2022 (GVOBl. M-V S. 58), abgerufen am 15. September 2026
  2. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) – Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, § 16 Abs. 1 AVBayFiG, abgerufen am 17. September 2026
  3. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) – Freistaat Sachsen, REVOSax, § 4 Abs. 1 SächsFischVO, Fassung vom 22. April 2022, gültig ab 1. Juni 2022, abgerufen am 17. September 2026

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