Zwei Brandungsruten in einem Dreibein am Sandstrand bei ruhiger See
Zwei Brandungsruten in einem Dreibein am Strand: Die Paternostermontage bietet mehrere Köder in verschiedenen Höhen an – ob sie erlaubt ist, regelt das Landesrecht. Bild: KI-generiert

Wer beim Ansitzangeln möglichst effizient herausfinden möchte, wo und auf welcher Höhe die Fische stehen, kommt an der Paternostermontage kaum vorbei. Statt nur einen Köder anzubieten, werden mehrere Seitenarme mit Ködern in unterschiedlichen Höhen oder auf unterschiedliche Distanzen ausgebracht – ein einziger Wurf reicht, um verschiedene Bereiche gleichzeitig zu testen.

Dieser Artikel zeigt dir den korrekten Aufbau, die wichtigsten Varianten und wann sich die Paternostermontage besonders lohnt.

Wann die Paternostermontage die richtige Wahl ist

Die Paternostermontage spielt ihre Stärken aus, wenn du mehrere Köder oder Wasserzonen gleichzeitig testen möchtest, ohne mehrfach neu auswerfen zu müssen. Typische Einsatzgebiete:

  • Brandungsangeln auf Plattfisch und – in der Nordsee – Dorsch, wo mehrere Seitenarme verschiedene Bereiche der Brandungszone abdecken; in der Ostsee ist Dorsch 2026 für Freizeitangler gesperrt (Art. 10 VO (EU) 2025/2454)
  • Grundangeln auf Friedfisch, wenn mit mehreren Ködern gleichzeitig experimentiert werden soll – nur in Ländern, die mehrere Anbissstellen zulassen (siehe unten)
  • Gewässer mit unbekanntem Fischbestand, um durch unterschiedliche Köder auf den Seitenarmen schnell herauszufinden, was gerade fängt

Willst du dagegen gezielt und unauffällig auf einen einzelnen, vorsichtigen Fisch angeln, ist eine einfache Grundmontage die bessere Wahl. Unsicher, was zu deinem Zielfisch passt? Der Montagen-Konfigurator hilft dir weiter.

Die Komponenten von der Hauptschnur zum Köder

Eine klassische Paternostermontage besteht aus:

  1. Stammschnur: ein eigenes Stück Schnur, etwas stärker als die Hauptschnur, oben mit einem Wirbel zum Einhängen
  2. Endblei am unteren Ende, eingehängt in einen Karabinerwirbel, hält die Montage am Grund
  3. Mehrere Seitenarme (Mundschnüre, meist 2–3), im Abstand von 30–80 cm in die Stammschnur geknotet
  4. Haken direkt am Ende jedes Seitenarms; die Seitenarme selbst bleiben kurz (15–40 cm)

Die Seitenarme stehen dabei im rechten Winkel von der Stammschnur ab, sodass sich die Köder beim Wurf nicht ineinander verheddern.

Aufbau: Die Seitenarm-Montage

So baust du eine klassische Paternostermontage auf:

  1. Ein Stück Schnur, etwas stärker als die Hauptschnur, als Stammschnur abschneiden und oben einen robusten Wirbel anknoten. Über diesen Wirbel hängst du die fertige Montage in die Hauptschnur oder beim Brandungsangeln in die Schlagschnur ein.
  2. Im gewünschten Abstand die Seitenarme in die Stammschnur knoten, etwa mit einem Mundschnurknoten (BLINKER). Alternativ werden Dreifachwirbel eingebunden, an die der Seitenarm kommt.
  3. An das untere Ende der Stammschnur einen Karabinerwirbel für das Endblei knoten.
  4. Die Haken direkt an die Enden der Seitenarme binden (z. B. mit dem Clinch-Knoten). Der Seitenarm ist dabei schon das Vorfach – ein zusätzliches Vorfach würde ihn nur verlängern und die Montage verheddern lassen.

Dass die Montage auf einer eigenen Stammschnur sitzt, ist vor allem beim Brandungsangeln wichtig: Das schwere Blei darf nicht an einer dünnen Hauptschnur hängen, die beim kräftigen Wurf reißen kann.

Varianten je nach Einsatzgebiet

Brandungs-Paternoster

Für das Meeresangeln werden meist zwei bis drei Seitenarme mit unterschiedlichen Ködern bestückt, um verschiedene Fischarten gleichzeitig anzusprechen – etwa Wattwurm auf einem Arm und Fischfetzen auf dem anderen. Mehr zum Gesamtkontext im Guide Meeresangeln.

Grund-Paternoster für Friedfisch

Im Süßwasser werden häufig kürzere Seitenarme mit feineren Vorfächern verwendet, um gleichzeitig mit zwei verschiedenen Ködern zu experimentieren, etwa Mais und Wurm. In Sachsen, Brandenburg und Hessen ist das so nicht zulässig – die Regeln im Überblick stehen im nächsten Abschnitt.

Wie viele Haken erlaubt sind

Wie viele Anbissstellen – also Haken oder Hakensysteme – eine Handangel haben darf, regelt das Landesrecht, und die Unterschiede sind groß:

  • Sachsen: „Eine Handangel darf nur eine Anbissstelle haben.“ (§ 4 Abs. 1 SächsFischVO) Als eine Anbissstelle gilt auch ein System aus höchstens drei Haken (§ 1 Nr. 1). Eine Hegene darf bis zu fünf Anbissstellen haben, aber nur in Gewässern mit nachgewiesenem Coregonenvorkommen (§ 4 Abs. 2).
  • Brandenburg: Beim Fischen auf Friedfische mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben; Ausnahme ist die Hegene in Gewässern mit Maränenbestand (§ 7 Abs. 1 BbgFischO).
  • Hessen: „Fangsysteme, die über mehr als eine Anbissstelle verfügen und dem gleichzeitigen Fang mehrerer Fische dienen, dürfen nicht verwendet werden. Der Einsatz einer Hegene oder Langleine ist verboten.“ (§ 9 HFischV)
  • Hamburg: „Anglerinnen und Anglern ist es erlaubt, die Fischerei mit zwei Handangeln mit bis zu zwei Anbissstellen auszuüben.“ (§ 4 Abs. 1 HmbFAnGDVO) Ob die zwei Anbissstellen je Angel oder insgesamt gemeint sind, lässt der Wortlaut offen – im Zweifel bei der Fischereibehörde nachfragen.
  • Bayern: Höchstens fünf Anbissstellen je Handangel (§ 16 Abs. 1 AVBayFiG); werden zwei Handangeln benutzt, zusammen höchstens sechs (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).
  • Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns: Höchstens sechs Anbissstellen je Handangel (§ 9 Nr. 4 KüFVO M-V).

Zusätzlich kann die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Typische Anfängerfehler

  • Seitenarme zu lang: Verwickeln sich beim Wurf leicht mit der Hauptschnur oder untereinander.
  • Zu viele Seitenarme: Mehr als drei Arme erhöhen das Verhedderungsrisiko deutlich, ohne den Fangerfolg proportional zu steigern.
  • Zu leichtes Endblei: Besonders in der Brandung wichtig – ein zu leichtes Blei lässt die Montage abtreiben und verliert den Grundkontakt.
  • Falsche Reihenfolge beim Werfen: Vor dem Wurf sollten alle Seitenarme kontrolliert und glatt anliegend geprüft werden, um Verwicklungen zu vermeiden.

Schonzeit und Mindestmaß beachten

Auch bei der Paternostermontage gelten für alle Zielfische die üblichen Schonzeiten und Mindestmaße – abhängig von Bundesland und Gewässerordnung. Ein untermaßiger oder geschonter Fisch muss vorsichtig abgehakt und zurückgesetzt werden. Die aktuellen Werte findest du in der Übersicht zu Schonzeiten & Mindestmaßen.

FAQ

Wie viele Seitenarme sollte eine Paternostermontage haben? Zwei bis drei Seitenarme sind der beste Kompromiss zwischen Effizienz und Verwicklungsrisiko. Mehr Arme erschweren den sauberen Wurf erheblich.

Wofür eignet sich die Paternostermontage besonders? Vor allem für das Brandungsangeln, bei dem mehrere Wasserzonen und Köder gleichzeitig getestet werden sollen, sowie für das explorative Grundangeln auf Friedfisch.

Wie verhindere ich Verwicklungen beim Wurf? Kurze, straffe Seitenarme und ein kontrollierter, nicht zu harter Wurf reduzieren das Verhedderungsrisiko deutlich.

Kann ich verschiedene Köder gleichzeitig anbieten? Ja, genau das ist einer der größten Vorteile – jeder Seitenarm kann mit einem anderen Köder bestückt werden. Voraussetzung ist, dass Landesrecht und Gewässerordnung mehrere Anbissstellen je Angel erlauben; in Sachsen, Hessen und beim Friedfischangeln in Brandenburg ist das nicht der Fall.


Die passende Montage für deinen konkreten Zielfisch findest du am schnellsten mit dem Montagen-Konfigurator: Fisch und Gewässer wählen, fertige Montage bekommen.

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Quellen

  1. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) – Freistaat Sachsen, REVOSax, § 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 und 2 SächsFischVO, Fassung vom 22. April 2022, gültig ab 1. Juni 2022, abgerufen am 17. September 2026
  2. Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) – Land Brandenburg, BRAVORS, § 7 Abs. 1 BbgFischO, Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert am 24. August 2026, abgerufen am 17. September 2026
  3. Hessische Fischereiverordnung (HFischV) – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 15/2023 (PDF beim RP Kassel), § 9 HFischV, Fassung vom 14. April 2023, GVBl. 2023 S. 318, abgerufen am 15. September 2026
  4. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) – Freie und Hansestadt Hamburg, § 4 Abs. 1 HmbFAnGDVO, Fassung vom 4. Juni 2019, geändert durch Verordnung vom 1. Februar 2022 (HmbGVBl. S. 88), abgerufen am 15. September 2026
  5. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) – Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, § 15 Abs. 1 Nr. 6, § 16 Abs. 1 AVBayFiG, abgerufen am 17. September 2026
  6. Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V), Arbeitskopie – Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF), § 9 Nr. 4 KüFVO M-V, Fassung vom 28. November 2006, zuletzt geändert am 21. Januar 2022 (GVOBl. M-V S. 58), abgerufen am 15. September 2026
  7. Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2026 – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), Art. 10 (Freizeitfischerei auf Dorsch), Fassung vom 1. Dezember 2025, abgerufen am 17. September 2026

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