Ein Setzkescher ist ein langes, zylindrisches Netz, das am Ufer im Wasser verankert wird. Gefangene Fische werden hineingesetzt und bleiben dort vorübergehend lebend gehältert – in Brandenburg und Hessen längstens bis zum Ende des Fangtages.
Wofür ein Setzkescher genutzt wird
Er ermöglicht es, gefangene Speisefische bis zum Ende des Angeltages frisch zu halten, statt sie sofort zu töten. Ein späteres Zurücksetzen ist dabei vielerorts ausgeschlossen. Gemeinschaftsfischen, bei denen Fangergebnisse verglichen oder bewertet werden, sind in Brandenburg zudem vorher bei der Fischereibehörde anzuzeigen (§ 8 BbgFischO).
Rechtliches und Tierschutz beachten
Mehrere Länder regeln das Hältern in ihren Fischereiverordnungen:
- Bayern: Hältern nur für die geringstmögliche Dauer, Setzkescher nur hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien. „In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.“ (§ 20 Abs. 1 AVBayFiG)
- Brandenburg: Mit der Handangel gefangene Fische – ausgenommen Forellen, Saiblinge, Äschen, Maränen und Lachse – dürfen längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden, nur in strömungsberuhigten Zonen und nicht von fahrenden Wasserfahrzeugen aus; gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 11 BbgFischO).
- Hessen: Hältern längstens bis zum Ablauf des Fangtages und nur unverletzter Fische; „Das Zurücksetzen der Fische ist unzulässig.“ (§ 10 Abs. 1 HFischV)
Die Gewässerordnung deines Vereins kann das Hältern zusätzlich einschränken.
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